Ein Blick ins Grundbuch ist wichtig beim Immobilienkauf

Im Grundbuch stehen wichtige Informationen über das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse, Rechte und Lasten an Liegenschaften. Das Grundbuch wird von den Bezirksgerichten geführt und eine Einsichtnahme ist für jeden möglich. In Vorarlberg sind die Bezirksgerichte Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bezau zuständig. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, sollte vorab unbedingt ein Grundbuchauszug erhoben und analysiert werden.

 

Wie ist ein Grundbuchauszug aufgebaut und welche Informationen sind ersichtlich?

Jeder Grundbuchauszug besteht aus drei Blättern, dem A-, dem B- und dem C-Blatt.

 

A-Blatt

Das A-Blatt, genannt auch Gutsbestandsblatt, besteht aus zwei Teilen, dem A-1 und A-2 Blatt. Im Erstgenannten sind Informationen zur Grundstücksnummer, der Fläche, Benützungsart und der Liegenschaftsadresse ersichtlich. Ist neben der Grundstücksnummer ein “G“ vermerkt, bedeutet dies, dass das Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist und hinsichtlich des Grenzverlaufes höchstmögliche Rechtssicherheit besteht.

Im A-2 Blatt sind mit dem Eigentum der Liegenschaft verbundene Rechte vermerkt. Erfolgt die Zufahrt zur Liegenschaft beispielsweise über ein benachbartes Grundstück, so ist dies in diesem Blatt eingetragen.

 

B-Blatt – Eigentumsblatt

Im B-Blatt (Eigentumsblatt) ist der Eigentümer bzw. sind die Eigentümer der Liegenschaft vermerkt. Bei natürlichen Personen sind das Geburtsdatum und die Wohnadresse hinterlegt, bei juristischen Personen der Unternehmenssitz und die Firmenbuchnummer. Des Weiteren ist ersichtlich, durch welche Urkunde (z.B. Kauf- oder Schenkungsvertrag) Eigentum erworben wurde. Zu beachten ist – wurde an der Liegenschaft Wohnungseigentum begründet, können maximal zwei Personen (Eigentümerpartnerschaft) als Eigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts eingetragen werden.

 

C-Blatt – Lastenblatt

Im C-Blatt bzw. Lastenblatt sind alle mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Belastungen (Pfandrechte, Geh- und Fahrrecht, Vorkaufsrecht, etc.) eingetragen. Ein Immobilienmakler sollte die Kaufinteressenten auf alle im Grundbuch eingetragenen Lasten sowie auch die außerbücherlichen Lasten hinweisen und deren Auswirkung erklären. Verläuft beispielsweis eine Hochspannungsleitung über das zu verkaufende Grundstück, muss dies bei der Bewertung wertmindernd berücksichtigt werden.

 

Anmerkung der Rangordnung sichern

Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages einer Liegenschaft und der tatsächlichen Eintragung im Grundbuch verstreicht eine gewisse Bearbeitungszeit, beispielsweise für die Zahlung / Festsetzung der Grunderwerbsteuer oder der Freistellung aller Lasten. Damit eine Liegenschaft in dieser Übergangsphase nicht doppelt bzw. mehrfach veräußert wird, kann sich der Käufer durch die Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch sichern. Das Rangordnungsgesuche des Liegenschaftseigentümers erfolgt durch den Notar oder den Rechtsanwalt und dient zum Schutz des Käufers.

 

Die Analyse des Grundbuchauszuges und der im Grundbuch hinterlegten Dokumente in der Urkundensammlung bilden mitunter die Grundlage unserer Maklertätigkeiten. Durch eine seriöse und fachkundige Beratung ist es unser höchstes Ziel, sowohl Verkäufer und Käufer aufzuklären und zufriedenzustellen. Sie haben Fragen zum Grundbuch, zur Verkaufsabwicklung oder zu Immobilien – dann zögern Sie nicht und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

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mitarbeiterin claudia nägele von der hypo immobilien und leasing
Claudia Nägele

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Immobilienmaklerin Claudia Nägele

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